| Wohnflächenberechnungen |
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Mutwillig muss es gar nicht sein. Falsch gemessen, falsch gerechnet, falsch abgeschrieben – und schon enthält der Mietvertrag eine Flächenangabe, die nicht stimmt. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Art und Weise, wie die Wohnfläche zu berechnen ist, nicht eindeutig gesetzlich geklärt ist. Es gibt verschiedene Normen und Rechtsverordnungen in denen beschrieben ist, wie die Wohnfläche zu ermitteln sei. Aus diesem Grund empfiehlt sich auch immer festzuhalten wie die Wohnfläche ermittelt wurde. In der Praxis werden in der Regel die
als Regelwerk herangezogen. Dabei bereiten insbesondere die Anrechnung von Balkonen und Terrassen sowie die Berücksichtigung von Dachschrägen und Gauben in der Praxis Probleme und führen zu fehlerhaften Angaben im Mietvertrag. Eine im Mietvertrag falsch angegebene Wohnfläche kann dabei sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter nachteilig sein und bares Geld bedeuten. Zum einen weil sich die Miethöhe an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert und diese als Quadratmetermiete - also in €/m² - angegeben wird. Zum anderen werden auch Teile der Neben- bzw. der Betriebskosten über einen Verteilerschlüssel entsprechend der Wohnungsgröße umgelegt. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht die Dimension: Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Angaben im Mietvertrag von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichen, dann empfiehlt sich die Einschaltung eines Sachverständigen. Dieser ist in der Lage die Wohnung korrekt und mit modernsten Messgeräten zu vermessen und die tatsächliche Wohnfläche festzustellen. Steht das Ergebnis fest, so haben Sie je nach Grad der Abweichung verschiedene Möglichkeiten. Von der Kürzung der Miete bis hin zu Rückforderungen. Und sollte wider erwarten alles ok sein, so haben Sie zumindest die Gewissheit kein Geld zu verschenken. |