Kurzgutachten


Wie beim Verkehrswertgutachten geht es auch beim Kurzgutachten um die Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gem. § 194 BauGB). Allerdings steht in dieser Form des Gutachtens die eigentliche Wertermittlung im Fokus. Aus diesem Grund wird beispielsweise auf eine ausführliche Beschreibung der Immobilie verzichtet.  


Kurzgutachten erstatten wir sehr häufig immer dann, wenn es um die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder nicht streitige Ehescheidungen geht. Auch im Rahmen der Begleitung von Kaufinteressenten beim Immobilienerwerb wird im allgemeinen ein Kurzgutachten erstellt.


Möchten Sie als Immobilienverkäufer einen angemessenen Kaufpreis festlegen, so ist auch für Sie das Kurzgutachten bestens geeignet.

Die Leistungen des Kurzgutachtens

  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Beurteilung/Bewertung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel (z. B. sichtbare Rissbildungen oder messbarer Feuchtigkeitsschäden)
  • Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. zum Baujahr der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen)
  • ggf. vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
  • Erstellung eines schriftlichen Kurzgutachtens über den ermittelten Verkehrswert

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Häufige Fragen


In welchen Fällen ist ein Kurzgutachten ausreichend?

Das Kurzgutachten ist eine preiswerte Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Es wird häufig bei nicht streitigen Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen nachgefragt. Der Grund ist ganz einfach: Alle Beteiligten kennen die Immobilie. Daher können Sie auf eine ausführliche Beschreibung verzichten. Im Fokus steht die für alle Beteiligten nachvollziehbare Wertermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Dritten.

Auch private Immobilienverkäufer oder Kaufinteressenten können über ein Kurzgutachten den marktkonformen Immobilienwert feststellen lassen und bekommen so eine aussagekräftige und hilfreiche Grundlage für ihre Kauf- oder Verkaufsentscheidung.

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

Immer dann, wenn ein Gutachten gerichtsfest verwertbar sein soll oder muss, ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Dies kann beispielsweise bei Zwangsversteigerungen, Vermögensaufteilungen und -übertragungen, Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen der Fall sein.

Außerdem gibt es auch seitens der Finanzämter und Betreuungsgerichte formelle Vorgaben, dass ein Sachverständigengutachten -und hiermit ist ein Verkehrswertgutachten gemeint- zum Nachweis eines bestimmten Immobilienwertes vorzulegen ist.

Im Rahmen der Bilanzierung nach den Standards der internationalen Rechnungslegung IAS, IFRS oder nach dem HGB ist grundsätzlich ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Was kostet ein Kurzgutachten?

Bei Kurzgutachten können wir unsere Leistung zu einem pauschalierten Preis anbieten. Dies ist deshalb möglich, da der Leistungsumfang eines Kurzgutachtens klar definiert ist und der zeitliche Aufwand gut abgeschätzt werden kann.

Immobilienart

Nettopreis

Preis inkl. MwSt.

Baugrundstück / Wiese / Acker

331,93 €

395,- €

Eigentumswohnung / Teileigentum

415,97 €

495,- €

Ein- / Zweifamilienhaus

668,07 €

795,- €

Mehrfamilienhaus / Wohn- und Geschäftshaus

836,13 €

995,- €

Gewerbeobjekt / Halle / Werkstatt (bis 2.500 m² Brutto-Grundfläche)

836,13 €

995,- €

Gewerbeobjekt / Halle / Werkstatt (über 2.500 m² Brutto-Grundfläche)

1.256,30 €

1.495,- €

In den vorstehenden Preisen sind Fahrtkosten für bis zu 50 km (Hin- und Rückweg) ab Bad Liebenzell bzw. Baden-Baden bereits enthalten. Ab dem 51. km werden Fahrtkosten mit 0,95€ inkl. MwSt. je km in Rechnung gestellt. Externe Auslagen, z.B. für Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Kopie Bauakte etc., werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes weiter berechnet. Der jeweilige Pauschalpreis erhöht sich um 195,- €  inkl. MwSt, sofern wertrelevante Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Wohnrecht, Nießbrauch oder Wegerechte berücksichtigt werden sollen/müssen.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Verkehrswertgutachten?

Der wesentliche Unterschied liegt im Leistungsumfang. Der ermittelte Verkehrswert ist in beiden Fällen identisch und beträgt - sowohl beim Kurzgutachten als auch beim Verkehrswertgutachten - beispielsweise rd. 495.000 €.

Während sich das Kurzgutachten auf eine nachvollziehbare Darstellung der Wertermittlung fokusiert, umfasst das Verkehrswertgutachten auch ausführliche Erläuterungen und Begründungen, Anlagen und zahlreiche Fotos der Immobilie. Am besten verdeutlichen Sie sich die Unterschiede anhand der nachstehenden Tabelle.

Leistungsumfang

Kurzgutachten

Verkehrswertgutachten

Deckblatt

Übersichtsblatt mit Zusammenfassung der Tatsachenfeststellungen und der Wertermittlungsergebnisse

Cell

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Angaben (Kurzfassung)

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Allgemeine Angaben (Langfassung)

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Beschreibung des Ortes und der Umgebung (Makrolage)

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Beschreibung der Art des Gebietes (Mikrolage)

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Grundstücksbeschreibung

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Beschreibung der Erschließungssituation

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Beschreibung und Beurteilung der baurechtlichen Situation

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Art und Maß der baulichen Nutzung mit Auflistung der Flächen und Volumina, der Geschoßflächenzahl und Grundflächenzahl

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Gebäudebeschreibung (Bestand und Nutzung)

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Baubeschreibung, Zimmerbeschreibung, Auflistung der Ausstattung

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Beschreibung der Außenanlagen und des Gesamtzustandes

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Erläuterung der Verfahrenswahl

Bodenwertermittlung

Ertragswertermittlung (wenn indiziert)

Sachwertermittlung (wenn indiziert)

Vergleichswertermittlung (wenn indiziert)

Discounted-Cash-Flow-Verfahren (wenn indiziert)

Cell

Ableitung des Verkehrswertes (Marktwertes)

Literaturverzeichnis

Auflistung der Rechtsgrundlagen

Cell

Fotodokumentation

Cell

Anlagen

Cell
BÜRO BAD LIEBENZELL
  • Im Bienengarten 3,  75378 Bad Liebenzell 
  • (0 70 52) 9 29 75 10
  • (0 70 52) 9 29 75 29
  • info@volle.de
BÜRO BADEN-BADEN
  • Stephanienstr. 9, 76530 Baden-Baden
  • (0 72 21) 8 58 98 22
  • (0 72 21) 8 58 98 24
  • info@volle.de
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