ANFRAGE
Vielen Dank für Ihr
Interesse an einem Verkehrswertgutachten.
Gerne sind wir für Sie da und beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich.
Die Erstattung von Verkehrswertgutachten gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen. Anlässe können beispielsweise der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs), Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Bewertung aus steuerlichen Gründen (Entnahme von Betriebsvermögen, Bilanzierung zum Marktwert) sein.
Ein Verkauf der zu bewertenden Immobilie muss dabei nicht unmittelbar erfolgen. Aufgrund seiner umfangreichen Marktkenntnisse ist der Sachverständige in der Lage die Marktmechanismen zu simulieren und den Verkehrswert gem. § 194 BauGB – auch als Marktwert, gemeiner Wert, market value oder fair value bezeichnet – zu ermitteln.
Ein Gutachten ist das nachvollziehbare, allgemeinverständliche Urteil eines Sachverständigen über einen komplexen Sachverhalt. Aufgabe von Wertgutachten ist es, einen plausiblen und nachvollziehbaren Verkehrswert zu ermitteln. Was der Verkehrswert ist, definiert § 194 BauGB:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Immer dann, wenn ein Gutachten gerichtsfest verwertbar sein soll oder muss, ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Dies kann beispielsweise bei Zwangsversteigerungen, Vermögensaufteilungen und -übertragungen, Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen der Fall sein.
Außerdem gibt es auch seitens der Finanzämter und Betreuungsgerichte formelle Vorgaben, dass ein Sachverständigengutachten -und hiermit ist ein Verkehrswertgutachten gemeint- zum Nachweis eines bestimmten Immobilienwertes vorzulegen ist.
Im Rahmen der Bilanzierung nach den Standards der internationalen Rechnungslegung IAS, IFRS oder nach dem HGB ist grundsätzlich ein Verkehrswertgutachten erforderlich.
Das Kurzgutachten ist eine preiswerte Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Es wird häufig bei nicht streitigen Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen nachgefragt. Der Grund ist ganz einfach: Alle Beteiligten kennen die Immobilie. Daher können Sie auf eine ausführliche Beschreibung verzichten. Im Fokus steht die für alle Beteiligten nachvollziehbare Wertermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Dritten.
Auch private Immobilienverkäufer oder Kaufinteressenten können über ein Kurzgutachten den marktkonformen Immobilienwert feststellen lassen und bekommen so eine aussagekräftige und hilfreiche Grundlage für ihre Kauf- oder Verkaufsentscheidung.
Bei Verkehrswertgutachten orientiert sich unsere Honorierung grundsätzlich an der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb). Das Honorar richtet sich dabei nach dem Wert der Immobilien oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung festgestellt wird. Alternativ kann auch eine pauschale Honorarvereinbarung oder die Vereinbarung auf Stundenbasis nach Zeitaufwand in Höhe von netto 150 Euro pro Stunde (178,50 Euro inkl. 19 % MwSt.) vereinbart werden.
Für Verkehrswertgutachten werden die Honorare i.d.R. individuell nach dem jeweiligen Leistungsumfang kalkuliert. Die nachstehende Tabelle der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) soll eine erste Orientierungshilfe sein. Gründe für die Einordnung in die Schwierigkeitsstufe können beispielsweise vorliegen bei Wertermittlungen
In den vorstehenden Preisen sind, abweichend zur Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb), Fahrtkosten für bis zu 50 km (Hin- und Rückweg) ab Bad Liebenzell bzw. Baden-Baden bereits enthalten. Ab dem 51. km werden Fahrtkosten mit 0,95 € inkl. MwSt. je km in Rechnung gestellt. Externe Auslagen, z.B. für Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Kopie Bauakte etc., werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes weiter berechnet.
Die vollständige Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Der wesentliche Unterschied liegt im Leistungsumfang. Der ermittelte Verkehrswert ist in beiden Fällen identisch und beträgt -sowohl beim Kurzgutachten als auch beim Verkehrswertgutachten- beispielsweise rd. 495.000 €.
Während sich das Kurzgutachten auf eine nachvollziehbare Darstellung der Wertermittlung fokusiert, umfasst das Verkehrswertgutachten auch ausführliche Erläuterungen und Begründungen, Anlagen und zahlreiche Fotos der Immobilie. Am besten verdeutlichen Sie sich die Unterschiede anhand der nachstehenden Tabelle.
Leistungsumfang | Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten |
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Deckblatt | ||
Übersichtsblatt mit Zusammenfassung der Tatsachenfeststellungen und der Wertermittlungsergebnisse | Cell | |
Inhaltsverzeichnis | ||
Allgemeine Angaben (Kurzfassung) | Cell | |
Allgemeine Angaben (Langfassung) | Cell | |
Beschreibung des Ortes und der Umgebung (Makrolage) | Cell | |
Beschreibung der Art des Gebietes (Mikrolage) | Cell | |
Grundstücksbeschreibung | Cell | |
Beschreibung der Erschließungssituation | Cell | |
Beschreibung und Beurteilung der baurechtlichen Situation | Cell | |
Art und Maß der baulichen Nutzung mit Auflistung der Flächen und Volumina, der Geschoßflächenzahl und Grundflächenzahl | Cell | |
Gebäudebeschreibung (Bestand und Nutzung) | Cell | |
Baubeschreibung, Zimmerbeschreibung, Auflistung der Ausstattung | Cell | |
Beschreibung der Außenanlagen und des Gesamtzustandes | Cell | |
Erläuterung der Verfahrenswahl | ||
Bodenwertermittlung | ||
Ertragswertermittlung (wenn indiziert) | ||
Sachwertermittlung (wenn indiziert) | ||
Vergleichswertermittlung (wenn indiziert) | ||
Discounted-Cash-Flow-Verfahren (wenn indiziert) | Cell | |
Ableitung des Verkehrswertes (Marktwertes) | ||
Literaturverzeichnis | ||
Auflistung der Rechtsgrundlagen | Cell | |
Fotodokumentation | Cell | |
Anlagen | Cell |